Sichern Sie sich unseren Early Bird Bonus von 0,5 % im Zeitraum bis zum 01.03.2024!

Risikohinweise

vom 04.01.2024

Die im Folgenden dargelegten allgemeinen Risikohinweise skizzieren grundlegend die potenziellen Risiken, die mit der Anlage in Finanzinstrumente, insbesondere in Vermögensanlagen gemäß dem Vermögensanlagengesetz, einhergehen können. Diese werden auf der Plattform oeko-zinsen.de vermittelt. Ergänzt werden diese allgemeinen Hinweise durch spezifische Risikohinweise, die im Kontext der einzelnen Anlageangebote präsentiert werden. Diese spezifischen Risikohinweise können von den hier genannten allgemeinen Informationen abweichen und haben Vorrang. Anleger erhalten diese spezifischen Risikoinformationen im Rahmen ihrer Investitionstätigkeit.

Die angebotenen Finanzinstrumente sind diversen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken unterworfen. Anleger sind angehalten, die vorliegende Risikoaufklärung sowie die spezifischen Risikohinweise sorgfältig zu lesen und in ihre Investitionsentscheidung einzubeziehen. Vor allem sollte eine Investition den finanziellen Möglichkeiten des Anlegers entsprechen und nur einen kleinen Teil des Gesamtvermögens ausmachen. 

Es werden verschiedene rechtliche und faktische Risiken aufgeführt, die bei der Bewertung der angebotenen Finanzinstrumente von zentraler Bedeutung sind. Zudem werden Risikofaktoren beschrieben, die die Fähigkeit der Emittenten, die erhofften finanziellen Ergebnisse zu erzielen, beeinträchtigen könnten. 

Es ist nicht möglich, alle mit den Anlagen verbundenen Risiken umfassend darzustellen. Auch die hier genannten Risiken sind nicht erschöpfend für alle angebotenen Investitionsmöglichkeiten. Die Auflistung der Risiken impliziert keine Aussage über deren Eintrittswahrscheinlichkeit oder das Ausmaß möglicher negativer Auswirkungen. 

1. Allgemeine Risiken

Bei einer Vielzahl der über unsere Plattform angebotenen Finanzinstrumente besteht die Möglichkeit eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals sowie der erwarteten Zinserträge. Die Realisierung einzelner oder die Kombination verschiedener Risiken kann gravierende negative Effekte auf die prognostizierten Ergebnisse der Emittenten haben, bis hin zur möglichen Insolvenz. 

Es können zusätzliche finanzielle Nachteile für den Anleger entstehen, etwa wenn die Anschaffung der Finanzinstrumente über einen Kredit finanziert wird, wenn trotz des Risikos eines Verlusts fest mit Einnahmen aus dem Finanzinstrument für die Deckung anderer finanzieller Verpflichtungen gerechnet wird oder aufgrund von Kosten durch Steuernachforderungen. Diese zusätzlichen finanziellen Belastungen könnten im Extremfall eine persönliche Insolvenz des Anlegers nach sich ziehen. Anleger sollten demnach alle Risiken im Licht ihrer individuellen finanziellen Situation bewerten und bei Bedarf professionellen Rat suchen. Von der Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung derartiger Investments wird deutlich abgeraten. 

Diese Finanzinstrumente eignen sich lediglich als Ergänzung eines diversifizierten Anlageportfolios. Sie sind ausschließlich für Investoren geeignet, die einen Totalverlust der Investition tragen können. In der Regel gibt es keinen gesetzlichen oder sonstigen Schutz durch Einlagensicherungen. Die angebotenen Finanzinstrumente sind üblicherweise nicht für die Altersvorsorge vorgesehen. Das Risiko einer zusätzlichen finanziellen Verpflichtung über den investierten Betrag hinaus besteht normalerweise nicht, ebenso wenig wie eine Nachschusspflicht für den Anleger bei den auf der Plattform angebotenen Anlageprodukten, darunter auch qualifiziert nachrangige Darlehen gemäß dem Vermögensanlagengesetz. 

Die auf unserer Plattform verfügbaren Finanzinstrumente können mit spezifischen Risiken einhergehen, wie einer Beteiligung am Verlust (d.h., Ansprüche der Anleger auf Rückzahlung könnten reduziert werden, wenn der Emittent Verluste erleidet) und/oder mit einem qualifizierten Rangrücktritt sowie einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre versehen sein. Solche Instrumente kennzeichnen unternehmerische Finanzierungen, die mit einem unternehmerischen Verlustrisiko vergleichbar sind, wobei Anleger eventuell nicht über gesellschaftsrechtliche Mitwirkungs- und Kontrollrechte verfügen. Dies schließt die Möglichkeit aus, auf die Verwirklichung des unternehmerischen Risikos Einfluss zu nehmen, insbesondere kann der Anleger nicht eingreifen, um verlustreiche Geschäftsaktivitäten zu stoppen, bevor das investierte Kapital aufgebraucht ist. Durch solche vertraglichen Regelungen vereinigt der Anleger die Nachteile von Fremd- und Eigenkapital: Er trägt das unternehmerische Risiko, ohne an der Vermögensbildung beteiligt zu sein oder Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen zu können. 

Ein qualifizierter Rangrücktritt und eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bedeuten, dass die Ansprüche des Anlegers, insbesondere auf Rückzahlung und Zinsen oder Gewinnbeteiligungen, nicht geltend gemacht werden können, falls dies den Emittenten zur Insolvenzanmeldung zwingen würde oder wenn bereits Insolvenzgründe vorliegen. Solche Insolvenzgründe sind in Deutschland Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, während bei ausländischen Emittenten die jeweiligen nationalen Insolvenzgründe maßgeblich sind. 

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre impliziert, dass Forderungen aus den Finanzinstrumenten nicht durchsetzbar sind, sobald der Emittent zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder ein anderer Insolvenzgrund vorliegt. Dies könnte zur dauerhaften Nichtdurchsetzbarkeit der Ansprüche führen, unabhängig von einem Insolvenzverfahren. 

Bei einer Liquidation oder Insolvenz des Emittenten treten die Nachrangforderungen des Anlegers hinter die Ansprüche anderer, nicht nachrangiger Gläubiger zurück. In Deutschland gilt dies auch im Verhältnis zu bestimmten nachrangigen Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 Insolvenzordnung. Der Anleger wird also erst berücksichtigt, nachdem alle anderen Gläubiger vollständig befriedigt wurden. Bei ausländischen Emittenten werden die Rangverhältnisse der Nachrangforderungen in den Insolvenz- oder Liquidationsverfahren in den projektspezifischen Unterlagen dargelegt. 

Dies birgt das Risiko, dass Anleger Zinsen oder Gewinnbeteiligungen möglicherweise gar nicht oder nicht rechtzeitig erhalten und im Falle einer zu Unrecht erfolgten Zahlung diese an den Emittenten zurückzahlen müssen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Anleger Steuern auf bereits erhaltene Zahlungen entrichten müssen, auch wenn sie zur Rückzahlung verpflichtet sind. 

Falls die über unsere Plattform vermittelten Finanzinstrumente keine Sicherheiten aufweisen, stehen Anlegern im Falle einer Insolvenz des Emittenten keine Sicherheiten zur Verfügung, um ihre möglichen Ansprüche auf Rückzahlung des investierten Kapitals oder auf Zins- bzw. Gewinnausschüttungen durchzusetzen. Im Szenario einer Insolvenz könnte dies bedeuten, dass die Forderungen der Investoren entweder gar nicht oder nur teilweise realisierbar sind. Dies wiederum könnte zur Folge haben, dass Zahlungen an die Anleger ausbleiben, verzögert erfolgen oder dass es zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals kommt. 

Falls die über unsere Plattform vermittelten Finanzinstrumente keine Sicherheiten aufweisen, stehen Anlegern im Falle einer Insolvenz des Emittenten keine Sicherheiten zur Verfügung, um ihre möglichen Ansprüche auf Rückzahlung des investierten Kapitals oder auf Zins- bzw. Gewinnausschüttungen durchzusetzen. Im Szenario einer Insolvenz könnte dies bedeuten, dass die Forderungen der Investoren entweder gar nicht oder nur teilweise realisierbar sind. Dies wiederum könnte zur Folge haben, dass Zahlungen an die Anleger ausbleiben, verzögert erfolgen oder dass es zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals kommt. 

Bei bestimmten Finanzinstrumenten kann festgelegt werden, dass der Emittent das bereitgestellte Kapital erst am Laufzeitende zu einem vordefinierten Datum zurückzahlt (sogenannte endfällige Tilgung). Falls der Emittent nicht in der Lage ist, die notwendigen Mittel für die Tilgung durch seine Geschäftstätigkeiten zu generieren und/oder keine weiterführende Finanzierung zu diesem Zeitpunkt sichern kann, besteht das Risiko, dass die Rückzahlung entweder gar nicht oder nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgt. Investitionen in Finanzinstrumente, die eine endfällige Tilgung vorsehen, bergen unter sonst gleichen Voraussetzungen ein höheres Risiko im Vergleich zu Instrumenten, die eine Tilgung in regelmäßigen Raten oder annuitätisch vorsehen. 

Die angebotenen Finanzinstrumente sind oft mit einer festen Laufzeit ausgestattet, und in solchen Fällen ist eine vorzeitige Kündigung durch den Anleger üblicherweise nicht möglich. 

Anders als Wertpapiere, mit denen sie nicht vergleichbar sind, existiert für die vermittelten Vermögensanlagen kein liquider Sekundärmarkt. Auch wenn eine rechtliche Möglichkeit zur Veräußerung der Vermögensanlagen durch den Anleger prinzipiell besteht, ist ein Verkauf aufgrund der kleinen Marktgröße und des geringen Handelsvolumens praktisch oft nicht umsetzbar. Dies kann dazu führen, dass bei Verkaufswünschen kein Käufer gefunden wird oder dass die Veräußerung nur zu einem niedrigeren Preis als erwünscht realisierbar ist. Folglich könnte das investierte Kapital bis zum Ende der Vertragslaufzeit gebunden bleiben. 

2. Risiken auf Seiten des Emittenten

Bei den über diese Plattform angebotenen Finanzinstrumenten handelt es sich oft um Investitionen in unternehmerische Vorhaben. In solchen Fällen übernimmt der Anleger das Risiko, dass sich die Geschäfte des Emittenten negativ entwickeln könnten. Es besteht die Gefahr, dass dem Emittenten in der Zukunft nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die Ansprüche der Anleger zu befriedigen oder Dividenden auszuzahlen. Der wirtschaftliche Erfolg der künftigen Unternehmungen des Emittenten sowie der Erfolg der Projekte, die der Emittent verfolgt, lassen sich nicht mit Gewissheit prognostizieren. Die Emittenten können weder die Höhe noch den Zeitpunkt finanzieller Rückflüsse sicherstellen oder garantieren.

Emittenten stehen unter dem Risiko, insolvent zu werden oder eine Überschuldung zu erleiden. Solche Situationen können sich ergeben, wenn ein Emittent niedrigere Einnahmen oder höhere Ausgaben als vorhergesehen hat, oder falls es ihm nicht gelingt, notwendige Folgefinanzierungen zu sichern. Eine Insolvenz des Emittenten könnte dazu führen, dass Anleger ihr investiertes Kapital sowie die erwarteten Zinsen verlieren. 

Verschiedene Risikofaktoren können die Kapazität von aktiven Emittenten einschränken, ihren finanziellen Verpflichtungen, die sich aus den angebotenen Finanzinstrumenten ergeben, gerecht zu werden. Diese Risiken umfassen sowohl solche, die mit der Realisierung spezifischer Projekte des Emittenten verbunden sind, als auch solche, die aus der allgemeinen Geschäftstätigkeit resultieren. Diese Risiken könnten negative Auswirkungen auf die finanzielle Situation und die Ertragslage der Emittenten haben. Daraus könnte folgen, dass den Emittenten nicht die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern zu erfüllen, Gewinnausschüttungen vorzunehmen oder den Kapitaldienst für die ausgegebenen Finanzinstrumente zu leisten. 

Der Weggang von Schlüsselpersonen bei einem unternehmerisch agierenden Emittenten birgt das Risiko, dass entscheidendes Fachwissen verloren geht. Dies kann zur Folge haben, dass ein qualifizierter Geschäftsaufbau und ein effektives Risikomanagement nicht mehr umfassend sichergestellt sind. Ein solcher Verlust an zentralen Unternehmensfiguren kann sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung des betroffenen Emittenten auswirken. 

Vorhersagen bezüglich der Kosten für die Realisierung finanzierter Vorhaben, der zu erwartenden Einnahmen und anderer Faktoren können sich als nicht korrekt herausstellen. 

Frühere Entwicklungen im Markt oder im Geschäftsbereich dürfen nicht als Fundament oder Anzeichen für die Zukunft angesehen werden. 

Die Ausführungen zu den rechtlichen Konsequenzen eines Investments in ein Finanzinstrument orientieren sich am rechtlichen Rahmen, der zum Zeitpunkt des Angebots gültig ist, einschließlich der bisherigen Gerichtsentscheidungen und der administrativen Praxis. Modifikationen in der Interpretation existierender Rechtsvorschriften durch Behörden und Gerichte sowie zukünftige Rechtsänderungen können negative Auswirkungen auf die Plattform, den Emittenten und den Anleger haben. Es kann nicht garantiert werden, dass die zum Zeitpunkt des Angebots bestehenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen sowie die Praxis der Rechtsprechung und Verwaltung unverändert fortbestehen. Das Risiko rechtlicher Veränderungen liegt beim Anleger.

3. Risiken auf Seiten des Anlegers

In bestimmten Situationen, je nach den persönlichen Gegebenheiten des Anlegers, können zusätzliche finanzielle Nachteile entstehen, beispielsweise durch Steuernachforderungen. Sollte der Anleger zur Finanzierung des Kaufs des Finanzinstruments ein privates Darlehen aufnehmen, könnte dies über den Verlust des eingesetzten Kapitals hinaus weitere Teile des Vermögens des Anlegers gefährden. In extremen Fällen könnte das höchste Risiko für den Anleger in einer Überschuldung liegen, die potenziell zu einer Privatinsolvenz führen kann. Dies könnte eintreten, wenn der Anleger aufgrund unzureichender oder ausbleibender Rückflüsse aus dem Investment finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungszahlungen des aufgenommenen Darlehens zu leisten. Aus diesem Grund wird dringend davon abgeraten, die Anschaffung der angebotenen Finanzinstrumente durch Fremdkapital zu finanzieren. 

Es lässt sich nicht ausschließen, dass zukünftige Änderungen in den Bereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht oder andere rechtliche Modifikationen die angebotenen Finanzinstrumente derart beeinflussen, dass auf die fälligen Zahlungen Abschläge erfolgen müssen, wodurch die vom Anleger erwarteten Renditen möglicherweise nicht erreicht werden. Zusätzlich besteht das Risiko, dass Käufe, Verkäufe oder die Rückzahlungen der Finanzinstrumente besteuert werden, was zu zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Anleger führen würde. Diese Kosten müssten eventuell auch dann vom Anleger getragen werden, wenn der investierte Betrag vollständig verloren geht. Das Tragen dieser zusätzlichen Kosten könnte im Extremfall eine Privatinsolvenz des Anlegers nach sich ziehen. 

Die Anlage in die angebotenen Finanzinstrumente sollte aufgrund ihres Risikoprofils lediglich als Teil eines breit gestreuten Anlageportfolios angesehen werden. Es besteht eine grundlegende Regel: Mit zunehmender Rendite oder Ertrag steigt auch das Verlustrisiko. Eine Diversifikation des angelegten Kapitals über verschiedene Anlageklassen und Finanzprodukte hinweg ermöglicht eine effektivere Risikoverteilung und hilft dabei, konzentrierte Risiken zu vermeiden.

4. Risiken auf Seiten des Plattformbetreibers

Vor der Veröffentlichung eines Finanzinstruments oder Finanzierungsprojekts auf der Plattform führt der Betreiber ausschließlich eine Plausibilitätskontrolle durch. Das Angebot eines Finanzinstruments auf der Plattform gilt nicht als Empfehlung für eine Investition. Der Plattformbetreiber evaluiert nicht die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Emittenten und nimmt keine Überprüfung der vom Emittenten bereitgestellten Informationen hinsichtlich ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität vor. 

Bei der Vermittlung von Anlagen über die Plattform oeko-zinsen.de bietet der Plattformbetreiber keine Beratungsdienstleistungen an. Dies umfasst insbesondere das Fehlen von Finanz-, Anlage-, Steuer- oder rechtlicher Beratung im Rahmen der Vermittlungstätigkeit auf oeko-zinsen.de. Der Plattformbetreiber stellt den Anlegern keine individuellen Kaufempfehlungen für Finanzinstrumente basierend auf einer Analyse der persönlichen Situation des Anlegers bereit. Persönliche Daten des Anlegers werden nur in dem gesetzlich erforderlichen Umfang erhoben und ausschließlich dazu genutzt, um den gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen, nicht jedoch, um spezifische Empfehlungen für den Erwerb bestimmter Finanzinstrumente auszusprechen. 

Bei den auf der Plattform dargestellten Finanzinstrumenten, für die kein offizieller Prospekt angefertigt wurde (prospektfreie Angebote), beanspruchen die Projektbeschreibungen und sonstigen Unterlagen nicht, vollständige Informationen für eine umfassende Bewertung des Finanzinstruments zu liefern. Es wird Anlegern geraten, aktiv Fragen an die jeweiligen Emittenten zu richten, sich eigenständig über unabhängige Informationsquellen zu informieren und gegebenenfalls fachliche Beratung zu suchen, sollten sie sich unsicher sein, ob eine Investition in das betreffende Finanzinstrument für sie geeignet ist. Da die Investitionsentscheidung eines jeden Anlegers von persönlichen Zielen geleitet wird, ist es wichtig, dass die Informationen und Annahmen der Emittenten im Kontext der eigenen finanziellen Lage und Ziele sorgfältig geprüft werden. 

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Hilfe?

Kontaktieren Sie uns.

Wenn Sie noch Fragen haben oder Hilfe benötigen, sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns einfach und wir werden uns direkt um Ihre Anfrage kümmern.